Als sexualisierte Gewalt gelten nicht nur unerwünschte körperliche Berührungen oder sexuelle Übergriffe, sondern auch verbale oder nichtverbale Äußerungen, die einen sexuellen Bezug haben. Dazu zählen anzügliche Bemerkungen oder Witze, unerwünschte E-Mails oder Nachrichten in den sozialen Medien mit sexuellem Bezug, Aufhängen oder Verbreiten pornografischer Bilder oder Kalender in den Arbeitsräumen. Das Polizeipräsidium Ulm bietet hierzu Veranstaltungen zur Sensibilisierung an.
Angebot:
- Ab Klasse 10 + Berufsschulen: sexualisierte Gewalt
- Fortbildungen für Fachkräfte/Pädagogen
Termine:
Terminvereinbarung unter:
ulm.pp.praevention@polizei.bwl.de
0731 / 188 – 1444 oder 0731 / 188 – 1445
Bitte verwenden Sie hierzu unser Buchungsformular.