Ob Bank, Ladengeschäft oder Spielhalle – zu 100 Prozent lassen sich Raubüberfälle nicht vermeiden, aber es gibt Möglichkeiten, es den Tätern besonders schwer zu machen oder diese abzuschrecken. Maßnahmen, die vor, während und nach einem Überfall ergriffen werden können, lassen sich individuell auf jeden Geschäftsraum abstimmen. Aber auch Mitarbeitende sollten auf solche Ausnahmesituationen vorbereitet werden, um im Ernstfall besser und vor allem sicherer reagieren zu können.
Raubüberfälle auf Geldinstitute, Postfilialen und -agenturen sind verhältnismäßig selten geworden. Dies ist in erster Linie auf moderne Sicherungssysteme zurückzuführen, die einen schnellen Zugriff auf große Bargeldbeträge nicht zulassen. Für das Jahr 2019 weist die Polizeiliche Kriminalstatistik 114 Fälle einschließlich der Versuche aus. Dabei entstand ein Schaden von 1.980.155 Millionen Euro. Bei Raubüberfallen auf sonstige Zahlstellen und Geschäfte wurden 20192.467 Fälle registriert, darunter 373 Raubüberfälle auf Spielhallen und 587 auf Tankstellen. Der Gesamtschaden beläuft sich auf 6.070.386 Millionen Euro. Psychische Beeinträchtigungen und Traumatisierungen der betroffenen Mitarbeitende oder Kunden lassen sich damit natürlich nicht beziffern. Allen Raubdelikten ist gemein, dass Täter oft ein unverhältnismäßig hohes Maß an Gewalt einsetzen, um in den Besitz der Beute zu gelangen.
Schutz vor einem Raubüberfall bedeutet, es möglichen Räubern schwer zu machen. Zum einen können bauliche und technische Sicherungen der Gewerberäume für mehr Schutz sorgen. Dazu gehören Überfall- und Einbruchmeldeanlagen, Überwachungskameras mit Aufzeichnung sowie eine gute Sicherung der Kasse. Zum anderen können personelle beziehungsweise organisatorische Maßnahmen getroffen werden: So sollten größere Bargeldbeträge grundsätzlich nicht in Geschäftsräumen aufbewahrt werden, um möglichst keinen Tatanreiz zu bieten. Vor allem aber sind Mitarbeitende auf häufige Kriminalitätsformen vorzubereiten. Maßgeschneiderte sicherheitstechnische Empfehlungen für einzelne Objekte oder Auskünfte über zertifizierte mechanische Grundsicherungen für Türen und Fenster bzw. elektronische Überwachungssysteme erteilen die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen.
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