Junge Menschen testen im Rahmen ihres Erwachsenwerdens auch Grenzen aus. Das schaffen sie meist, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Wenn es aber doch einmal so weit kommt, soll ihnen bald wieder auf den rechten Weg geholfen werden. Damit dies noch besser gelingt, haben Stadt, Staatsanwaltschaft und Polizei in Ulm jetzt ein Haus des Jugendrechts in Betrieb genommen.
22 Beschäftigte der Behörden arbeiten seit Jahresbeginn im Haus des Jugendrechts in der Schaffnerstraße in Ulm. Die Zusammenarbeit der Behörden unter einem Dach soll durch einen optimierten Informationsfluss und gemeinsame Strategien zeitnah eine angemessene und wirkungsvolle Reaktion auf das Fehlverhalten junger Menschen ermöglichen. Denn die Strafe soll, um erzieherische Wirkung zu entfalten, „auf dem Fuß folgen“.
Ziel der staatlichen Maßnahmen sei, eine Verhaltensänderung in Bezug auf Fehlverhalten zu bewirken, um junge Menschen rechtzeitig aus dem Sog der Kriminalität zu holen. Dazu gehörten auch sozialpädagogische Angebote und erzieherische Maßnahmen. Aber auch die Belange von Opfern sollen berücksichtigt werden, mit denen ein Ausgleich möglichst bald nach der Tat erfolgen soll.