Cyberkriminalist/-in in Sonderlaufbahn (m/w/d)

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Symbolbild Stellenausschreibung. Text: Wir stellen ein! Bild: Zwei sympathische Mitarbeitende des PP Ulm

 

Bei der Kriminalpolizeidirektion – Kriminalinspektion 5 des Polizeipräsidiums Ulm sind am Dienstort Ulm Stellen als Kriminaloberkommissar/-in im gehobenen Polizeivollzugsdienst (Vollzeit, Eingangsamt A10 [mit Entwicklungsmöglichkeiten]) jeweils zum 01.04. des Jahres zu besetzen:

*Informationen zur Sonderlaufbahn Cybercriminalist/-in erhalten Sie hier:
https://sonderlaufbahnen.polizei-bw.de/cyberkriminalist-in/
https://www.youtube.com/watch?v=3QOcKQ8GcQI
https://www.youtube.com/watch?v=Epg92CirHmg

Der Dienstort ist Ulm.

 

Aufgabenfeld der Kriminalinspektion 5 – Cyberkriminalität:

Zu den Aufgaben der Kriminalinspektion 5 des Polizeipräsidiums Ulm zählt die Bearbeitung komplexer Fälle der Cyberkriminalität, wie beispielweise das Eindringen in informationstechnische Systeme, Denial of Service – Angriffe und das Verbreiten von Schadsoftware, insbesondere, wenn dabei eine banden- oder gewerbsmäßige Tatbegehung festgestellt wird. Die Kriminalinspektion 5 befasst sich auch mit der Sicherung digitaler Spuren und der forensischen Untersuchung von IT-Systemen sowie der Aufbereitung und Dekryptierung von gesicherten Daten.

 

Tätigkeitsfeld des Cybercriminalisten:

Die Tätigkeit von Cyberkriminalisten umfasst insbesondere die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren im Bereich Cyberkriminalität sowie die Lösung der hierbei bestehenden IT-Problemstellungen. Hierzu ist oftmals die Auswertung und Strukturierung von großen Datenmengen erforderlich. Zudem sind Programme für wiederkehrend anfallende Aufgaben zu erstellen oder weiterzuentwickeln und an polizeispezifische Anforderungen anzupassen, die den Vorgaben der forensischen Beweissicherung entsprechen. Weiterhin sind die Entwicklung und Administration von Datenbanken und die Netzwerktechnik, insbesondere die forensische Analyse von Netzwerkverkehr, wesentliche Teile der Tätigkeit. Das Arbeiten mit den Betriebssystemen Windows und Linux ist Grundvoraussetzung.

 

Ihr Anforderungsprofil:

  • Erfahrung in verschiedenen Programmier- und Skriptsprachen (z. B. C++, JAVA, PHP, Python) sowie deren Frameworks,
  • vertiefte Kenntnisse der objektorientierten Programmierung in einer Programmiersprache (z. B. C++, JAVA, PHP)
  • fundierte Erfahrung mit IP-Netzwerken und Netzwerkkomponenten,
  • Kenntnisse gängiger Internetdienste und ihrer Funktionsweise,
  • Grundkenntnisse in der Netzwerkkommunikation,
  • gute Sprachkenntnisse in Englisch,
  • Kenntnisse in System- und Netzwerkadministration unter Windows und Linux,
  • Kenntnisse im Bereich gängiger Datenbanksysteme,
  • praktische Kenntnisse über Hardwarekomponenten,
  • vorteilhaft sind Grundlagenkenntnisse der Kryptologie.

 

Sie verfügen über:

  • ein erfolgreich abgeschlossenes, mindestens drei Jahre dauerndes Hochschulstudium (FH, DH, BA oder vergleichbare Bildungseinrichtung) in einem für die Bearbeitung der Cyberkriminalität geeigneten Studiengang (z.B. Informatik, Nachrichtentechnik o.Ä.) mit mindestens der Note befriedigend,
  • eine nach Abschluss des Studiums mindestens dreijährige einschlägige Tätigkeit, um direkt in die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdiensts einzusteigen. Andernfalls erfolgt die Einstellung zunächst als Beschäftigte/r auf der Grundlage des Tarifvertrages der Länder (TV-L). Nach erfolgreicher Teilnahme an einem einjährigen Trainee-Programm erfolgt eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.
  • Polizeidiensttauglichkeit und die Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis,
  • Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. drei,
  • sehr gute Kenntnisse der Microsoft-Office-Anwendungen,
  • hohe Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten, aber auch zur Teamfähigkeit.
  • Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und in einer weiteren Fremdsprache (Russisch wäre von Vorteil) sind wünschenswert.

 

Informationen zur Laufbahn des gehobenen Dienstes der Cyberkriminalisten

Einstellung:

Mit dem Tag der Einstellung in die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Cyberkriminalisten erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe und die Ernennung zum/zur Kriminaloberkommissar/-in. Einstellungsvoraussetzung ist u.a. die Polizeidiensttauglichkeit (besondere gesundheitliche Anforderungen). Diese wird bei einer polizeiärztlichen Untersuchung geprüft. Für die Einstellung gilt grundsätzlich das Höchstalter von 42 Jahren.

 

Gehalt:

Die Einstellung erfolgt in die Besoldungsgruppe A 10. Das Einstiegsgehalt beträgt monatlich 3.245,03 € (brutto). Zusätzlich zum Gehalt erhalten Sie eine Strukturzulage (mtl. 104,37 €), eine Polizeizulage (nach dem 1. Dienstjahr zzt. 66,35 €; nach dem 2. Dienstjahr zzt. 132,69 €) sowie ggf. einen Familienzuschlag. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden- Württemberg:
https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/3_Besoldungstabelle+01.12.2022.pdf/88291
d15-8e43-bd8b-fb57-4bea847bbde8?t=1668523482871

 

Probezeit:

Die Probezeit beträgt grundsätzlich 2 ½ Jahre. Nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Voraussetzung ist u. a. der erfolgreiche Abschluss der Qualifizierung zum/zur Cyberkriminalisten/-in.

 

Heilfürsorge:

Mit dem Tag der Einstellung haben Sie Anspruch auf Heilfürsorge. Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden- Württemberg: https://lbv.landbw.de/service/heilfursorgeverordnung
Da der Anspruch auf Heilfürsorge nur während des aktiven Dienstes besteht, wird der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung für die private Krankenkasse im Alter empfohlen.

 

Pflegeversicherung:

Es besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Pflegeversicherung.

 

Urlaubsanspruch:

30 Tage/Jahr

 

Arbeitszeit:

41 Std./Woche; 8,12 Std./Tag – gleitende Arbeitszeit

 

Qualifizierung zum/zur Cyberkriminalist/-in

Ziele:

In dieser Qualifizierung werden die theoretischen Grundlagen sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die zur Erfüllung der kriminalpolizeilichen Aufgaben erforderlich sind.

 

Dauer:

Die Qualifizierung erfolgt nach dualem System, wonach sich theoretische und praktische Anteile abwechseln. Sie dauert mindestens ein Jahr und gliedert sich in folgende Abschnitte:

Tabelle zum zeitlichen Ablauf der Qualifizierung zum Cyberkriminalist/-in

Im Rahmen der Qualifizierung wird das Fundament für die spätere kriminalpolizeiliche Arbeit gelegt. Dies beinhaltet sowohl die Vermittlung rechtlicher Grundlagen (insbesondere Polizeirecht, Straf- und Strafprozessrecht), als auch die Vermittlung von Kriminalistik und Polizeitaktik. Das Zwangsmittelund Schießtraining sowie Fahr- und Sicherheitstraining ist ebenfalls ein unverzichtbarer Bestandteil in der polizeilichen Praxis und deshalb Inhalt der Ausbildung zum/zur Cyberkriminalist/-in. In der Qualifizierungsmaßnahme werden auch cyberkriminalistische Themen sowohl in der Theorie als auch in der Praxis erarbeitet. Mit erfolgreichem Absolvieren des Abschlussgespräches ist die Qualifizierung zum/zur Cyberkriminalisten/-in abgeschlossen. Es folgen dann im Rahmen der späteren Berufstätigkeit weitere fachspezifische Fortbildungen, um mit den Entwicklungen der Kriminalitätsbekämpfung Schritt zu halten und auch eigene Schwerpunkte setzen zu können.

Weitere Informationen:

Wir weisen darauf hin, dass besondere gesundheitliche Anforderungen bestehen und die Polizeidiensttauglichkeit vor einer Einstellung polizeiärztlich festgestellt wird.

 

Wir freuen uns über Ihre Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer 2023-KPDIR-08 per E-Mail an ulm.pp.vw.pers.stellenausschreibungen@polizei.bwl.de

 

Allgemeine Hinweise:

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen wir durch flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine eventuell vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, um zu verdeutlichen, dass diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren besondere Berücksichtigung finden soll. Im Rahmen der Bewerberauswahl wird ein strukturiertes Auswahlgespräch geführt.

 

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass Bewerbungen über internetbasierte Stellenportale nur Berücksichtigung finden können, wenn sie mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse) an die u. g. Adresse übersandt werden.

 

In allgemeinen Fragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an Herrn KD Thomas Friedrich (Tel.: 0731/188-4000). Detaillierte Auskünfte zu dem Fachbereich Cyberkriminalität erhalten Sie von Herrn EKHK Ralf Möschen (Tel.: 0731/188-4500).

 

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den vollständigen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) unter Angabe der Kennziffer 2023-KPDIR-08 an das Polizeipräsidium Ulm, Verwaltung/Referat Personal, Münsterplatz 47 in 89073 Ulm. Wir weisen darauf hin, dass uns in Papierform übersandte Unterlagen nicht mehr zurückgesandt werden. Gerne können Sie uns Ihre Bewerbung auch per E-Mail an die E-Mail-Adresse ulm.pp.vw.pers.stellenausschreibungen@polizei.bwl.de übersenden.

 

Hinweise zum Datenschutz:

Die Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der betreffenden Person nach Artikel 13 DS-GVO können hier entnommen werden.

gez.
Markus Kornaker
Stv. Leiter Referat Personal

 

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