Informationen zum Datenschutz bei Bewerbungsverfahren

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Die Datenschutzgrundverordnung verpflichtet uns zu einer Information, sofern wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Daher erläutern wir Ihnen nachfolgend, welche Daten wir von Ihnen zu welchen Zwecken verarbeiten und welche Rechte Sie diesbezüglich haben.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Polizeipräsidium Ulm, das Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Polizeipräsidium Ulm
Münsterplatz 47 89073 Ulm
Telefon: +49 731 / 188 0
Telefax: +49 731 / 188 2509
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse:

ulm.pp.bdsb@polizei.bwl.de

 

Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Für das Polizeipräsidium Ulm ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Absatz 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Staatshaushaltsplan.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-/ Beschäftigten-/ Praktikantenverhältnisses ist § 15 LDSG i. V. m. §§ 83 bis 85 LBG.

 

Kategorien personenbezogener Daten

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie uns in Ihrer Bewerbung zur Verfügung stellen. Hierzu gehören:

  • Ihre Stammdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Schwerbehinderteneigenschaft, Erreichbarkeit)
  • Bisherige berufliche Stationen, die Sie in Ihrem Lebenslauf darstellen
  • Ihre Schulausbildung und jegliche abgeschlossene Ausbildung
  • Vorangegangene Beurteilungen bisheriger Arbeitgeber oder Dienstherren

Wir erstellen Bewerbungslisten in automatisierten Verfahren, um eine Übersicht über alle Bewerber/-innen zu erhalten, aus welchen sich die Kompetenzen ergeben. Dies hat den Zweck zu entscheiden, welche Bewerber/-innen wir zu einem Vorstellungsgespräch einladen werden. Im Vorstellungsgespräch verarbeiten wir gegebenenfalls weitere personenbezogene Daten, die Sie uns in diesem Gespräch zur Verfügung stellen zu dem Zweck, eine Entscheidung einer möglichen Einstellung zu treffen.

 

Empfänger der personenbezogenen Daten

Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen, Personalvertretungen sowie die Beteiligungsorgane des Polizeipräsidiums Ulm wie der örtliche Personalrat, die Beauftragte für Chancengleichheit und gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung.

 

Speicherdauer

Ihre personenbezogenen Daten / Bewerbungsunterlagen werden drei Monate nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

 

Betroffenenrechte

Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS- GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS- GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.

 

Beschwerderecht

Unseren Datenschutzbeauftragen erreichen Sie unter der oben genannten Adresse.
Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde LfDI Baden- Württemberg zu (Art. 77 DS-GVO) unter folgender Adresse zu:

Landesbeauftragter für Datenschutz Baden-Württemberg
Lautenschlagerstr. 20,
70173 Stuttgart
Telefon 0711/615541-0
Telefax 0711/615541-15
E-Mail: poststelle@lfd.bwl.de

 

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtsmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der rechtlichen Vergabe des Dienstpostens / der Stelle zur Folge haben. Für das Polizeipräsidium Ulm ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Absatz 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Staatshaushaltsplan. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.